Stipendien & Förderung

Wir zeichnen Leistung aus

Nicht immer geht es im Leben geradeaus und ohne Stolpersteine voran. Nicht aufzugeben, sich diesen Herausforderungen und Hürden auf dem eigenen Lebensweg zu stellen fordert Mut, Ausdauer, Kreativität und Zielstrebigkeit. Diese Eigenschaften und die dazugehörige positive Lebenseinstellung möchte die Studienstiftung der Bergischen Universität fördern und mit Ihrem Stipendienprogramm auszeichnen.

Das wichtigste auf einen Blick

Stipendienhöhe: bis zu 300 € pro Monat.

Stipendiendauer: bis zu einem Studienjahr.

Für wen: Studierende, deren Studienerfolg aus wirtschaftlichen Gründen gefährdet ist und die kein BAföG beziehen können.

Stipendien bei finanzieller Notlage und zur Abschlussfinanzierung

Das Förderprogramm der Studienstiftung der Bergischen Universität Wuppertal besteht aus drei Förderlinien und richtet sich an Studierende, deren Studienerfolg aus wirtschaftlichen Gründen gefährdet ist.

Die Stipendienvergabe erfolgt unter besonderer Berücksichtigung der persönlichen Lebensumstände und/oder sozialen Engagements bei voraussichtlich erfolgreichem Studienfortschritt.

Die Studienstiftung der Bergischen Universität Wuppertal vergibt Stipendien an Studierende der Bergischen Universität, die

- mindestens 1 Jahr regulär an der Bergischen Universität Wuppertal eingeschrieben sind,

- das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,

- in einem Studiengang noch keinen (bei einem konsekutiven Studienmodell noch nicht den letzten) Abschluss erreicht haben, (ein Zweitstudium ist also nicht förderfähig)

- keine anderweitige finanzielle Förderung erhalten und

- die aufgrund ihrer finanziellen Situation BAföG erhalten könnten, jedoch aus einem der unten stehenden Gründe nicht anspruchsberechtigt sind und in eine der drei nachfolgenden Förderlinien fallen.

Förderlinie A:

  • Sie fallen in die Gruppe ausländischer Staatsangehöriger, die keine BAföG-Regelförderung (hälftig Zuschuss/zinsloses Darlehen) und kein anderes Stipendium bekommen können.

Förderlinie B:

  • Sie erhalten auf Grund eines späten oder mehrfachen Studienfachwechsels oder aus anderen Gründen eine BAföG-Regelförderung über weniger als die jeweilige Förderungshöchstdauer und Ihre BAföG-Regelförderung ist bereits ausgelaufen oder läuft mit dem Ende des jeweiligen Semesters aus.

Förderlinie C:

  • Sie erhalten wegen Überschreitung der Förderungshöchstdauer im aktuellen Semester keine Regelförderung mehr. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass ein Studienabschluss im Laufe eines Jahres zu erwarten ist.

Allgemeine Informationen zum Bewerbungsverfahren:

Bewerbungen für das nächste Stipendienjahr sind voraussichtlich vom 17. Juni bis 15. August 2024 über unser Online-Bewerbungsverfahren möglich. Der Förderzeitraum für das nächste Stipendienjahr ist von Oktober 2024 bis längstens September 2025. 

Sie können Ihre Bewerbung zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der Bewerbungsfrist fortsetzen.

Ab Mitte Juni können Sie sich über diese Webseite online für das Förderstipendium der Studienstiftung bewerben.

Bitte halten Sie folgende Unterlagen als PDF-Dokument bereit:

Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt!

  1. Motivationsschreiben (max. 1 Seite)
  2. Tabellarischer Lebenslauf inkl. Bildungsweg
  3. aktuelle Studienbescheinigung
  4. aktueller Nachweis bereits erbrachter Studienleistungen (WUSEL/StudiLöwe - Auszug) ggf. bereits erworbene Leistungsnachweise)
  5. Nachweis der finanziellen Situation (Kontoauszüge des Girokontos mit den Umsätzen der letzten drei vollständigen Monate)
  6. aktuelle Referenz (aus dem aktuellen Semester, nicht älter als sechs Monate) über Ihre studentischen Leistungen durch eine  Professorin / einen Professor oder durch eine promovierte Mitarbeiterin / einen promovierten Mitarbeiter des eigenen Studiengangs der Bergischen Universität
  7. Bescheinigung des BAföG-Amtes über die verpflichtende BAföG-Beratung durch Frau Arnold: ME 3, Raum 2, Tel.: 439 2571, arnold[at]hsw.uni-wuppertal.de
  8. bei ausländischen Studierenden eine Kopie des Passes mit dem Hinweis auf den jeweiligen Aufenthaltstitel

Falls zutreffend:

  1. ggf. Nachweis anderer finanzieller Förderungen
  2. ggf. Nachweis über außerfachliches/soziales Engagement.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Anlagen eine Dateigröße von 19 MB nicht überschreiten dürfen!

(Falls Ihnen kein Scanner zur Verfügung steht, haben Sie an folgenden Stellen die Möglichkeit, Ihre Bewerbungsunterlagen einzuscannen: Campus Grifflenberg)

Es gilt die Datenschutzerklärung für die Studienstiftung der Bergischen Universität (Link) und im Übrigen die Datenschutzerklärung nach DSGVO der Bergischen Universität Wuppertal (Link).

Hier finden Sie die Einwilligungserklärung zu den Gesundheitsdaten (Link).

Hier finden Sie die Stipendienrichtlinien 2022 (Link)

Eine Auswahlkommission, bestehend aus:

- 4 Studierenden
- 1 Mitarbeiter/in des Akademischen Auslandsamts
- 1 Mitarbeiter/in des BAföG-Amts
- 1 Mitarbeiter/in der Studienberatung

bewertet und priorisiert die vorgelegten Anträge. Über die Vergabe der Stipendien entscheidet der Vorstand der Stiftung aufgrund der Empfehlungen der Auswahlkommission. Die Benachrichtigung über die Bewilligung/Nichtbewilligung des Stipendiums erfolgt schriftlich und ohne weitere Angabe von Gründen durch den Vorstand.

Hier finden Sie die Stipendienrichtlinien 2022 (Link).

Weitere Infos über #UniWuppertal: